Kosten

Vergütung und Erstberatung

Nach der telefonischen Terminvereinbarung setzte ich mich gerne mit Ihnen persönlich an einen Tisch, um die genauen Grundlagen Ihres Falls zu begutachten und rechtliche Einschätzungen abzugeben. Die Leistungen, die von einem Rechtsanwalt erbracht werden, sind mit entsprechenden Vergütungen im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) festgehalten und werden üblicherweise hiernach berechnet.

Ich biete Ihnen davon abweichend regelmäßig ein erstes Beratungsgespräch für 95 € (Brutto) im Sozialrecht an. Im Rahmen der Beratung, kann ich dann einen weiteren Kostenverlauf mit Ihnen besprechen.

Im Falle einer Vertretung in einem anschließenden Verfahren werden Ihnen die 95 € des Beratungsgesprächs komplett angerechnet.

In den sich anschließenden Verfahren können unter Umständen im Falle des späteren Obsiegens auch die Anwaltskosten dem Träger (anteilig) auferlegt werden.

Rechtsschutzversicherung

Gerne übernehme ich den notwendigen Schriftverkehr mit Ihrer Rechtsschutzversicherung, sofern Sie über eine verfügen.

Wenn Sie sicher gehen wollen, ob die Kosten gedeckt werden:

  • rufen Sie bitte vor dem Beratungsgespräch Ihre Versicherung an
  • bringen Sie dort Ihr Anliegen vor, um zu erfahren, ob die Kosten übernommen werden
  • lassen Sie sich eine Schadennummer geben

Auch erledige ich dies ansonsten gerne für Sie, muss Ihnen die entstandenen Kosten im Falle einer Ablehnung jedoch in Rechnung stellen.