Unfallversicherung

Ihr Recht in der Unfallversicherung

Liegt ein medizinischer Notfall oder eine Invalidität vor, wird die Unfallversicherung wirksam, die jedoch nur eigene Schäden abdeckt.

Die Kostendeckung bezieht sich hierbei auf allgemeine medizinische Kosten wie Erstversorgung, aber auch Krankentransport, Schmerzensgeld, Pflegegelder oder Sterbegeld.

Welche Leistungen Ihre Unfallversicherung erbringt ist entweder gesetzlich (öffentlich-rechtlich) oder vertraglich (privatrechtlich) geregelt.

Dennoch können bei Ihnen als Versicherte bzw. als Versicherter Fragen zu nachfolgend aufgeführten Themengebieten auftreten, bei denen ich Sie gerne beratend wie auch rechtsaktiv unterstütze.

Anwaltliche Leistungen

Nachfolgend finden Sie einige Leistungen, die in meiner Kanzlei erbracht werden.

  • Vertretung im Widerspruchsverfahren
  • Vertretung in gerichtlichen Verfahren vor dem Sozialgericht bzw. vor dem Landessozialgericht
  • Vertretung im zivilgerichtlichen Verfahren wegen der privaten Unfallversicherung
  • Beitragsrecht
  • Beratung bei Arbeitsunfall, Wegeunfall, Schulunfall
  • Heilbehandlung (Rehabilitation)
  • Verletztengeld
  • Verletztenrente
  • Renten an Hinterbliebene, Sterbegeld und Beihilfen
  • Haushaltshilfe