Rentenversicherung
Ihr Recht in der gesetzlichen Rentenversicherung
Innerhalb erforderlicher gesetzlicher Voraussetzungen haben Versicherte und Hinterbliebene einen Rentenanspruch im Rahmen der gesetzlichen Rentenversicherung mit dem Ziel der Altersvorsorge. Rentenfälle unterteilen sich in Altersrente, Rente bei verminderter Erwerbsfähigkeit und Hinterbliebenenrente.
Fragen, die Sie sich als Versicherte/Versicherter stellen könnten, beziehen sich beispielsweise auf die Rentenhöhe, den Anspruch auf Witwenrente (Stichworte: Abfindung bei Wiederverheiratung oder das Problem der Versorgungsehe), Regelungen für Waisenrente oder die Möglichkeit einer Frührente.
Anwaltliche Leistungen
Nachfolgend finden Sie einige Leistungen, die in meiner Kanzlei erbracht werden:
- Umfassende Vertretung in allen Rentenfeststellungsverfahren, inklusive Bearbeitung der relevanten Formulare und Einholung notwendiger Anfragen
- Vertretung im Widerspruchsverfahren
- Vertretung in gerichtlichen Verfahren vor dem Sozialgericht bzw. vor dem Landessozialgericht
- Vertretung in Verfahren vor dem Verwaltungsgericht bzw. vor dem Oberverwaltungsgericht in Verfahren gegen Versorgungswerke, z. Bsp. wegen Berufsunfähigkeit (BU)
- Versicherungspflicht
- Freiwillige Versicherung
- Rückerstattung zu Unrecht gezahlter Beiträge
- Rentenberatung
- Bescheidprüfung
- Beratung Erwerbsminderungsrente
- Rückforderung von Rentenbeiträgen
- Ablehnung von beantragten Leistungen
- Versorgungsausgleich
- Betriebsrente und Zusatzrente (z.B. VbL)