Pflegeversicherung
Ihr Recht bei Festlegung der Pflegestufe wahren
Im Rahmen der Sozialversicherung stellt die Pflegeversicherung Bestimmungen auf für den Fall, dass Sie als versicherungspflichtige Person pflegebedürftig werden im Sinne von gesundheitlichen Belastungen einschließlich körperlicher, geistiger und psychologischer Behinderungen.
Hierbei wird die Pflegebedürftigkeit in sogenannten Graden (1 bis 5) eingeteilt innerhalb derer die Kosten zu bestimmten Beträgen übernommen werden können.
Zur Inanspruchnahme der Leistungen muss ein Antrag gestellt werden, über den ein Bescheid erteilt wird. Die Leistungsansprüche sollten sich ändern, wenn sich der Grad der Pflegebedürftigkeit ändert. Über den Pflegegrad selbst entscheidet in der Regel ein Gutachter (ggfs. gibt es eine Entscheidung nach Aktenlage, die dann vornherein u.U. überprüfungswürdig ist).
Es kann vorkommen, dass Sie durch die Entscheidungen der Pflegeversicherung in Ihren Rechten verletzt werden. In diesem Fall, aber auch in Fragen bezüglich der Antragstellung oder der Begutachtung sollten Sie den Rat eines Fachanwaltes für Sozialrecht einholen.
Anwaltliche Leistungen
Nachfolgend finden Sie einige Leistungen, die in meiner Kanzlei erbracht werden:
- Beantragung und gerichtliche Durchsetzung von Pflegeversicherungsleistungen
- Beratung von Pflegeleistungen
- Vorbereitung bei Qualitätsvisiten des MDK
- Prüfung von Heim- und Pflegeverträgen
- Beratung und Vertretung bei Pflegefehlern
- Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen
- Beratung im Verfahren zur Bestimmung der Pflegestufe
- Vermittlung einer Pflegebegutachtung durch Fachgutachter
- Herabstufung
- Ablehnung des Pflegegrades
- Ablehnung des Verschlimmerungsantrags
- Pflegegeld
- Leistungen je nach Pflegegrad