Krankenversicherung

Ihr Recht in der Krankenversicherung

Die Krankenversicherung ist für Sie als Pflichtversicherte/Pflichtversicherter eine Absicherung zur Kostenerstattung im Falle von Erkrankungen und sich hieraus ergebener möglicher Folgebehandlungen. Die Krankenversicherung bietet hierbei allgemeine Leistungen bei Krankheit (Stichwort: Krankengeld) oder Früherkennung von Krankheiten, aber auch bei Verhütung, Krankentransport, medizinischer Rehabilitation oder Mutterschaft.

Die Krankenkasse handelt innerhalb des öffentlichen Rechts, kann aber auch eigenverantwortlich über die gesetzlich vorgeschriebenen Leistungen hinausgehen. Teilweise werden entsprechende Zusatzbeiträge erhoben. Die Beiträge regeln sich grundsätzlich noch dem Arbeitsentgelt.

Eine Klage gegen die gesetzliche Krankenversicherung ist öffentlich-rechtlich und wird daher vor dem Sozialgericht geführt. Die Klage gegen die private Krankenversicherung (PKV) hingegen ist vor der Zivilgerichtsbarkeit zu führen.

Anwaltliche Leistungen

Nachfolgend finden Sie einige Leistungen, die in meiner Kanzlei erbracht werden.

  • Vertretung im Widerspruchsverfahren
  • Vertretung in gerichtlichen Verfahren vor dem Sozialgericht bzw. vor dem Landessozialgericht
  • Vertretung im zivilgerichtlichen Verfahren wegen der PKV
  • Durchsetzung von medizinischen Hilfsmitteln
  • Beitragsrecht
  • Vertragsabschluss
  • Schadenmeldung
  • Berechnung der Versicherungsleistung
  • Leistungsablehnung
  • Kündigung
  • Krankenkassenwechsel